Für 2011 habe ich ein Steuerstrafverfahren am Hals, da ich, erst nach Beginn einer Außenprüfung, eine deutlich höhere Steuererklärung gemacht habe als vorher. Vorher hatte ich eine Einkommensart nicht mit abgegeben (aber in einem Anschreiben bemerkt: Anbei erhalten Sie Mantelbogen und Anlagen N, S und V; Anlage G wird später nachgereicht). ... Wenn ich jetzt für 2011 (noch nicht bestandskräftig) eine neue berichtigte Erklärung abgebe, mit der Folge, daß ich sogar zu viel Steuern gezahlt habe, gleichzeitig aber (logischerweise) für 2010 eine höhere abgebe, da die Einnahmen ja 2010 waren (obwohl schon bestandskräftig, aber höher geht ja wohl immer), müßte ich ja wegen Steuerhinterziehung bei ESt 2011 freigesprochen werden. 1.