Im Kaufvertrag zu einer neuen Küche wurden mit dem Küchenhaus 30% Anzahlung vereinbart und für den restlichen Betrag findet sich im Vertrag die Formulierung: "Die Restzahlung erfolgt bei der Anlieferung in bar. ... Der Verkäufer drängt nun darauf, dass die Ware gleich am Anfang der Anlieferung bezahlt werden muss, bevor die Lieferanten überhaupt anfangen, die Ware abzuladen und in die Wohnung zu bringen und bietet an, dass ich doch gerne den Lieferschein vorher überprüfen könne, ggf. einen kurzen Blick auf den Lastwagen werfen, aber will mir keine Chance geben ggf. ein paar Pakete zu öffnen, um zu überprüfen, dass z.B. die teure Arbeitsplatte oder Kochfeld wirklich dabei und unversehrt sind. ... Kann der Verkäufer darauf bestehen?