Rücktritt vom Autokauf - AGB’S beim Vertragsschluss
vom 3.11.2012
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Frage ist also: Ist es vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, dass ein gewerblicher Verkäufer dem Käufer vor oder spätestens beim Vertragsabschluss ihre AGB’S zugänglich machen muss? ... Daraus ergibt sich dann noch die Frage, ob es statthaft ist, einen Kunden dies unterschreiben zu lassen, obwohl der Verkäufer genau wusste, dass der Käufer die AGB’s nicht gelesen haben KONNTE.