Als Abschlussklausel deklariert der Elektronikhändler, es „handle sich um Gebrauchtware, weshalb ein Umtausch, eine Garantie oder eine Gewährleistung ausgeschlossen sei". ... Hat dieses Vorgehen strafrechtliche Relevanz (obwohl bei jedem einzelnen Verkauf die Steuern bezahlt und ordnungsgemäß gewerblich Buch geführt wurde)? Und sollte sich ein Käufer melden, der – aus persönlichem Interesse oder weil er herausgefunden hat, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt – einen Defekt, welcher sich am Kaufgegenstand innerhalb eines Jahres entwickelt hat, zur Nachbesserung bittet, dem der Verkäufer unmittelbar nachkommt oder gar den Kaufpreis erstattet, hat der Verkäufer dann noch irgendwelche (strafrechtlichen Konsequenzen oder Konsequenzen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten (?)