Vom Makler (der kein Makler ist) über Beschaffenheit getäuscht.
Als ich klargestellt habe, dass ich kein Schwarzgeld zahle, hat er das Kind "Architektenberatung" genannt und mir darüber eine Rechnung geschickt. ... (Vom Verkäufer ist nichts zu holen, der gesamte Kaufpreis ist an dessen finanzierende Bank geflossen und der Rest wurde ausgebucht). 2.)HB hat zwar eine Maklerrechnung gestellt, jedoch ist er scheinbar nicht im Besitz einer Maklergenehmigung nach §34c, GewO., denn in der Rechnung fehlt hierauf der Hinweis (m.E. eine Pflichtangabe).