Der Händler nimmt die Abtretung an. ... Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). 4.4 Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern dem Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft. 5. ... Der Käufen, der nicht selbst abholen will, versichert ausdrücklich verbindlich, für den Fall des Rücktritts, bezahlt der Käufer 25 % des Kaufpreises sowie pro Nutztag = 1 % vom Kaufpreis.