Mein Problem ist folgendes: Ich kaufte im Mai letzten Jahres ein Handy (Neu u.OVP)über einen Onlinehändler.In einem Jahr war es 3 mal zur Reparatur(jedes mal etwas anderes defekt)beim 4 mal vor ein paar Wochen meinte der Service ich soll mich an den Händler wenden zwecks Rücktritt vom Kaufvertrag.Das tat ich auch schicke alles ein incl.Rücktritt vom Kaufvertrag mit Begründung warum , ich bekam auch vor 1 Woche eine Mail mit der Stornierungsbestätigung beim lesen der Mail folgte die Ernüchterung sofort.Der Anbieter verlangt einen Nutzenswertausgleich.247,80 Euro hab ich bezahlt für das Handy bekommen tu ich nur noch 134,23 Euro.Ich rief also beim Händler an und fragte nach,er erklärte das das normal sei da ich das Handy ja schließlich 1 Jahr in meinem Besitz hatte und benutzt habe(so weit es denn mal funktioniert hat).Bei meinem ersten Anruf fragte ich nach wie ich mich verhalten solle da das Gerät ja zum 4 mal kaputt ist,ich wurde direkt auf den Rücktritt vom Kaufvertrag hingewiesen OHNE Hinweis darauf das ein Nutzungswertausgleich anfallen würde,ein Hinweis für den Nutzungswertausgleich fehlte auch in der Mail mit den Bedingungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist das denn rechtens?... Kann ich irgendwie verlangen den gesamten bezahlten Betrag zurück zu bekommen?