Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als Verbraucher haben Sie das Recht zum Widerruf binnen 14 Tagen. Haben Sie von Ihrem Recht bereits Gebrauch gemacht? Haben Sie ausdrücklich der Lieferung widersprochen?
Die Kosten des Anwalts werden nach Streitwert abgerechnet - sie betragen ca 100 Eur. Wenn der Gegner falsch gehandelt hat, hat er diese zu tragen. Sie müssen aber erst selber tätig geworden sein.
Prüfen Sie, ob Sie ordnungsgemäß widerrufen haben, setzen Sie eine Frist zur Rückerstattung - das ist Voraussetzung für den Verzug und die spätere Einschaltung eines Anwaltes!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Grüezi,
Ja, ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bestellung storniert werden soll und ich eine neue platzieren würde.
Ja, eine Frist für die Rückerstattung hatte ich auch gesetzt.
Frage zu Widerrufsrecht: Gilt das Widerrufsrecht auch bei Artikeln, die gem. Vorgabe des Kunden erstellt werden?
Vielen Dank im Voraus.
Das AG München hat entschieden, dass der Widerruf vor (!) der Herstellung möglich ist, hier kommt es also auf den Zeitpunkt an (und natürlich auf die korrekte Formulierung der Widerrufsbelehrung durch den Verkäufer). In Ihrem Fall wäre jedoch anwaltlich zu prüfen, ob ggf. ein Werkvertrag vorliegt, der dann das Ergebnis verändern könnte (so auch BGH, der ein OLG Urteil genau deshalb kippte).
Sollten wir Ihnen weiterhelfen sollen, so können Sie sich nach Ostern bei uns gerne melden!