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Kaufrecht: Problem mit Onlineshop für Aufkleber/Klebefolien

14. April 2019 22:30 |
Preis: 40€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Onlineshop

Vorab: Ich benötige einen Kostenvoranschlag

Was ist geschehen:

1.) ich habe mehre Klebefolien als Text und als Grafik ab Vorlage (mit angehängter Datei) bestellt und bezahlt. EUR 63.13
2.) Shop hat sich gemeldet und gesagt, die Grafik-Dateien müssten überarbeitet werden und sie könnten dies gegen Gebühr übernehmen
3.) ich habe gesagt die gesamte Bestellung soll storniert werden, da ich die Dateien selber überarbeiten und eine neue Bestellung auslösen würde
4.) Shop versucht Stornierung abzuwenden
5.) Ich bestehe auf Stornierung
6.) Tage später versendet der Shop einen Teil der Bestellung (Text-Kleber) gegen meinen Wunsch und verrechnet die vollen Transportkosten (Deutschland - Schweiz), die den Warenwert bei weitem übersteigen. Warenwert 10.96 EUR, Versand 24.19 EUR
7.) Wie dem Shop gegenüber angekündigt, verweigere ich die Annahme der Ware
8.) Der Shop rückerstattet nur einen Teil (EUR 30.31) der Kaufsumme (für die Kleber ab Datei), behält aber den Betrag für Versand (24.19 EUR) & retourerhaltene Kleber (10.96 EUR)

Was ich möchte:

Der Shop hat gegen meinen Willen gehandelt. Selbst wenn die Kleber (EUR 10.96) tatsächlich produziert gewesen wäre, so wäre es mir lieber gewesen, dass diese weggeworfen worden wären und dafür die Versandkosten von 24.19 EUR vermieden worden wären.

Ich möchte dass ein Anwalt die Betreibung (Mahnbescheid) zumindest für die Versandkosten (24.19 EUR) + Zins + Untriebsentschädigung (sofern machbar in Deutschland) einleitet und meine Forderung offiziell geltend macht.

Ich möchte den Shop aus Prinzip nich einfach so davon kommen lassen.

Welcher Anwalt kann den Fall übernehmen? Was sind die Schritte und Kosten?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Als Verbraucher haben Sie das Recht zum Widerruf binnen 14 Tagen. Haben Sie von Ihrem Recht bereits Gebrauch gemacht? Haben Sie ausdrücklich der Lieferung widersprochen?

Die Kosten des Anwalts werden nach Streitwert abgerechnet - sie betragen ca 100 Eur. Wenn der Gegner falsch gehandelt hat, hat er diese zu tragen. Sie müssen aber erst selber tätig geworden sein.

Prüfen Sie, ob Sie ordnungsgemäß widerrufen haben, setzen Sie eine Frist zur Rückerstattung - das ist Voraussetzung für den Verzug und die spätere Einschaltung eines Anwaltes!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 14. April 2019 | 23:18

Grüezi,

Ja, ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bestellung storniert werden soll und ich eine neue platzieren würde.
Ja, eine Frist für die Rückerstattung hatte ich auch gesetzt.

Frage zu Widerrufsrecht: Gilt das Widerrufsrecht auch bei Artikeln, die gem. Vorgabe des Kunden erstellt werden?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. April 2019 | 04:37

Das AG München hat entschieden, dass der Widerruf vor (!) der Herstellung möglich ist, hier kommt es also auf den Zeitpunkt an (und natürlich auf die korrekte Formulierung der Widerrufsbelehrung durch den Verkäufer). In Ihrem Fall wäre jedoch anwaltlich zu prüfen, ob ggf. ein Werkvertrag vorliegt, der dann das Ergebnis verändern könnte (so auch BGH, der ein OLG Urteil genau deshalb kippte).

Sollten wir Ihnen weiterhelfen sollen, so können Sie sich nach Ostern bei uns gerne melden!

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