Eine Übernahme der Mängel zu meinen Kosten kommt für mich nicht in Frage, da ich weder grob Fahrlässig noch arglistig gehandelt habe, da ich zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Kenntnis über die Mängel hatte. Ich bot den Käufer bereits an , mich mit maximal EUR 200,00 am den Kosten zu beteiligen, dieses ohne Schuldgeständnis, sondern mit dem Vermerk das dieses "good will" meinerseits sei, damit ein Prozessieren erspart bleibt, da ich mir solchen Stress gerne ersparen möchte. ... Ich möchte mir nicht vorwerfen lassen, durch Nichteinhaltung von Fristen oder Aussitzen seiner Forderungen/Mails nicht gehandelt zu haben und mir deswegen Nachteile entstehen.