Ich hatte letzte Woche ein Auto,das ich in Luxemburg gekauft habe,über Ebay angeboten.Ich hatte den Wagen für mich gekauft,er hat aber keinen deutschen TÜV und somit keine deutsche Zulassung bekommen.Am 31.05.rief mich ein Interessent an und wir einigten uns auf einen Kaufpreis von 2800,-Euro.Er sendete mir eine Kaufbestätigung per E-Mail und das er das Auto innerhalb von 7 Tagen abholen komme.Ich sendete ihm eine Verkaufbestätigung zurück.Daraufhin hörte ich 2 Tage nichts von ihm.Ich sendete ihm am 2.6. eine E-Mail und fragte,ob alles in Ordnung sei und wann er das Auto abholen komme.Daraufhin bekam ich eine Mail zurück,das er das Auto am 4.6.abholen komme,wenn das Auto so sei wie in meiner Beschreibung.Am Montag,dem 4.6.kam er nicht vorbei und meldete sich auch nicht.Da ich mehrere Interessenten hatte,rief ich einen weiteren Interessenten an und verkaufte das Auto noch am selben Abend.Das teilte ich meinem ersten Käufer per E-Mail mit.Heute erhielt ich einen Brief von einem Anwalt des ersten Käufers,sein Mandant sei Händler und hätte einen Käufer für das Auto gehabt für 5900,-Euro und er hätte einen Schaden von 3100,-Euro die ich ihm erstatten solle.Ich solle ihm das Auto bis zum 14.6.übergeben,ansonsten tritt er vom Kaufvertrag zurück und verklagt mich.Was kann ich machen oder schreiben,um aus der Sache rauszukommen bzw. kann ich da verklagt werden?