Käufer stimmt diesen Vereinbarungen zu.“ Meines Erachtens war diese Klausel nicht wirksam, da es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzlich festgelegte Pflicht handelt. ... 2.Sollte sich herausstellen, dass es sich um einen anderen Schaden am Zylinder handelt (Ventileinlässe oder Zylinder selbst), gilt dann mein Gewährleistungsanspruch auf Nachbesserung (Reparatur, oder kann man den Kaufpreis zurück verlangen) vom Kauf noch, aber unter meiner Beweislast? ... Soll ich den Wagen in eine Werkstatt bringen und einen unabhängigen Sachverständigen einschalten oder soll ich dies alles der Händlerin überlassen und mich auf meinen Anspruch auf Nachbesserung berufen?