Rechtsanspruch gegen meine Eltern Belästigung im Sinne des StGB?
vom 5.6.2016
48 €
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Wir vermuten dass es erhebliche Mängel in den Rohrleitungen geben muss welche die Hauseigentümerin nicht reparieren möchte, denn seitdem muss ein Klempner fast jede Woche zum Haus kommen und irgendetwas reparieren….wie dem auch sei, die Hausverwaltung hat meine Eltern vor Gericht gezogen, versucht diese aus der Wohnung deswegen zu klagen und vorgegaukelt es handele sich um eine Betonschwelle und Eingriff in die Struktur des Hauses, leider war der junge Richter so gutgläubig und hat dem Stattgegeben obwohl Anwalt wie auch meine Eltern mehrmals zum Ausdruck gebracht haben daß dem nicht so ist. ... Weiterhin, selbst wenn mein Vater eine Betonschwelle eingebaut haben sollte (ich wiederhole dass dem nicht so ist), kann ein Anspruch auf Entfernung auf Grund seines fragilen gesundheitlichen Zustandes aufgehoben werden? ... Trotzdem hat die Hausverwaltung Drohbriefe per Anwalt zukommen gelassen und mit Tausenden von Euro an Schadensersatz und Kosten gedroht, welche meinen Vater sehr aufs Gemüt gehen.