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330 Ergebnisse für verhalten rahmen

Zivilrecht / Rückgabe geliehener Gegenstände
vom 6.5.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, folgender Sachverhalt: (hoffentlich rechtlich so klar wie für mich im Recht wie ich denke) Vor einiger Zeit habe ich in Westdeutschland Bekannte besucht welche ich einige Jahre nicht gesehen habe. Selbst lebe ich 850km entfernt. Ich lud diese auch mehrmals zu mir ein und wir schickten uns Gegenseitig Pakete mit persönlichen Sachen usw.
Abriss eines vorhanden Schwartzbaues
vom 24.5.2012 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geerte Damen sehr geerte Herren ich habe vor etwa 9 Monaten von einem Bekannten die Erlaubnis bekommen sein verwildertes Grundstück zu nutzen da er es selber nicht bewirtschaftet.Vor mir hatte er es einer dritten Person überlassen die mit seinem Wissen und Einverständniss eine Hütte gebaut und einen Zaun gezogen hatt.Ich habe,da das Dach undicht war,einen neuen Dachstuhl aufgeschlagen und das Grundstück gereinigt.Es hatt sich nun herausgestellt das es sich hierbei um illegale Verbauten handelt und Ich soll nun diese komplett auf eigene Kosten entfernen.Ich habe weder einen Pachtvertrag abgeschlossen noch sonst irgentwelche Verträge diesbezüglich unterzeichnet auch wurde ich nicht darüber informiert das es Schwartzbauten sind.Es wurde mir gesagt ich könne mich dort frei entfalten. Wie soll ich jetzt auf die Forderung der Bereinigung reagieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen. -- Einsatz geändert am 24.05.2012 23:31:50
Senkung des Trennungsunterhalts durch Erhöhung der Altersvorsorge
vom 17.2.2017 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Folgende Situation: Von meiner Frau lebe ich seit über einem Jahr getrennt, die Scheidung ist beantragt. Über den Trennungsunterhalt haben wir einen Vergleich geschlossen, wonach ich meiner Frau bis zur Rechtskraft der Scheidung EUR 5.000 Unterhalt monatlich zahle. Außerdem darf sie so lange im Haus, das mir gehört, bleiben.
HILFE BEI DER STELLUNGNAHME
vom 25.5.2009 60 € Historischer Preis
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Die vom Kläger unter Ziffer 2 beklagten Ausführungen meinerseits, entsprechen zwar der Wahrheit, jedoch wurde die zitierte Textstelle im Rahmen einiger Änderungen / Ver-vollständigungen meines Internetauftritts, durch die erneuerte Fassung meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum 14.12.2008 (Anlage 3, Seite 2-5) ersetzt. ... Daraufhin wurden betroffene Verbraucher über mein gesetzeswidriges Verhalten von mir per E-Mail am 19.12.08 ( Anlage 1 & 1a) kontaktiert und darauf hingewiesen, dass ich für den Fall etwaiger Beschwerden/Reklamationen bereit bin mit dem Käufer eine Einigung zu finden.
Stromanbieter schickt heute NEUE Jahresabschlussabrechnung. Bitte um Hilfe!!!
vom 16.5.2015 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sei es nur um es an die Öffentlichkeit zu bekommen - insbesondere weil andere, zum Teil nachweislich durch Verhalten der Mitarbeiter als Beweis genug und durch Zeugen damals sicherlich in jeder Form bestätigbar, in einigen Fällen ungebürend, erniedrigend obendrein und durch einige Anrufe durch Zeugen und mit Zeugen, aufzeigend welch haarsträubende Leichtigkeit einem dort gegeben zu sein scheint, gar BELEIDIGNDE Anrufe auf deren Seite ein Ende finden, wenn einem Kunde die Fragen stellt dem Logik, Argumentation die Antworten untermauern sollten aber bei solch arroganten Mitarbeitern, die in ihrer Höhephase ihrer Belustigung ( 2 hörten mit Lausprecher und auch genau für jeden hörbar wer sich drauf konzentrierte) einen Anruf meinerseits als derart witzigste Lachnummer des Büro zu geniessen schienen, dass ihnen nicht auffiel das ich diesen Anruf, gefilmt durch eine Zeugin, aus dem Wartebereich und somit einsehbar und deutlich hörbar, tätigte. ... Daher ist mir auch das abhanden kommen von Briefen sicher eine These, Die Tür zum Haus stets offen, weil durch den Bau einer Linie der Strassenbahn vor dem Haus,selbiges und Rahmen der Tür verzogen.
Taschengeldparagraph
vom 12.3.2013 52 € Historischer Preis
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Mein zu dem Zeitpunkt noch 16 jähriger Sohn hat bei Amazon per Internet (Anschluss der Eltern) aber auf seinen Namen ein Smartphone von über 400€ bestellt gegen unseren ausdrücklichen Willen. Er hatte es nicht - wie gewünscht - zu Weihnachten bekommen. Sein Girokonto war aber nicht gedeckt.
Kreditkarten Reklamation wg. §134 BGB
vom 4.9.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Rechtsanwältin; sehr geehrter Rechtsanwalt; Zunächst möchte ich auf die Antwort Ihres Kollegen RA Marcus Glatzel zu: http://www.frag-einen-anwalt.de/Online-Casino-__f6547.html mich beziehen. Bei den Casino habe ich ab Kenntnis meiner ilegalen Handlung um gehend nach § 134 BGB um vergebliche Rückstattung der Einzahlungen gebeten. Hiernach beabsichtige ich Reklamationen bei meiner Bank resp. dem Kreditkartenunternehmen wegen Rückführung der Beträge bzw.