Vertretung einer dementen Person
vom 10.5.2005
25 €
Historischer Preis
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Die Heimleitung ist nun der Ansicht, dass die Mutter wegen zunehmender Altrsdemenz nicht mehr geschäftsfähig ist.Die Heimleiteung wünscht daher, dass ein Bevollmächtigter ernannt wird, der die Geschäftsbelange der Mutter regelt. Laut Heimleitung könnte dies zwar eine der Töchter übernehmen, jedoch nur mittels eines Notars, der den Eindruck gewinnen muss,, dass die Mutter diesen Vorgang noch geistig erfasst.Sonst bleibt nur die Ernennung einer Vertrauensperson von Amts wegen. Frage: Können nicht die beiden Töchter ohne weiteres die Belange der Mutter gegenüber dem Heim vertreten, ohne notarielle Bevollmächtigung ?