Anonymität bei Strafanzeigen?
vom 17.2.2008
35 €
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Eine Anzeige bei der den Angezeigten mein Name bekannt wird kommt für mich nicht in Frage, da dann Repressalien und Schikanen zu befürchten sind. Deshalb habe ich folgende Fragen: Wird bei einer namentlichen Anzeige die Anonymität des Anzeigenden gegenüber den Angezeigten gewahrt?