Anabolika
vom 6.6.2012
48 €
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Mal angenommen ein in Deutschland lebender Bundesbürger transferiert innerhalb eines Jahres eine mitlere 4-stellige Summe, verteilt auf ca. 6 Zahlungen insgesamt, an eine im EU-Ausland lebende Person. Der Empfänger des Geldes wurde inzwischen verhaftet und angeklagt für Anabolikahandel im grossen Stil. Reichen diese Zahlungen alleine aus, um den Kauf von Anabolika nachzuweisen und dessen Einfuhr nach Deutschland?