Die daraufhin, wenn auch verspätete, und erst nach anmahnen durch das Gericht folgende Antwort ist nach meiner Meinung nach für jeden Richter und jedes Gericht ein Schlag ins Gesicht; teilt das Arbeitsamt dem Gericht, anstelle der gerichtlich geforderten Stellungnahme, „großzügig“ mit, dass das Arbeitsamt gedenkt erst dann eine Stellungnahme abzugeben, wenn meine Partei, bisher immer unbestrittene Tatsachen belegen würde.