Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Darf die Führerscheinstelle eine MPU anordnen?
Ja, die Führerscheinstelle darf eine MPU anordnen, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. In Ihrem Fall könnten diese Zweifel aufgrund Ihrer Vorgeschichte mit Drogen und der Diagnose einer psychischen Erkrankung bestehen. Die Anordnung einer MPU ist ein gängiges Mittel, um die Fahreignung zu überprüfen.
2. Wie sinnvoll ist es, Sie ein Jahr fahren zu lassen und dann den Führerschein zu entziehen?
Die Führerscheinstelle hat Ihnen offenbar die Möglichkeit gegeben, Ihre Fahreignung durch die MPU nachzuweisen, bevor sie über den Entzug des Führerscheins entscheidet. Dies kann als Chance gesehen werden, Ihre Fahreignung zu beweisen. Dass Sie in diesem Zeitraum fahren durften, könnte darauf hindeuten, dass die Behörde Ihnen die Möglichkeit geben wollte, die MPU erfolgreich zu absolvieren.
3. Muss die Führerscheinstelle schriftlich antworten, dass sie die Fristverlängerung ablehnt?
Grundsätzlich sollte die Behörde auf Anträge schriftlich reagieren, insbesondere wenn es um Fristverlängerungen geht. Eine schriftliche Ablehnung wäre wünschenswert, um Klarheit über die Entscheidung der Behörde zu haben.
4. Haben Sie Möglichkeiten, das Gutachten anzuzweifeln?
Sie können das Gutachten anzweifeln, indem Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle einlegen, die auf dem Gutachten basiert. Es könnte sinnvoll sein, die Gründe für die negative Bewertung im Gutachten genau zu prüfen und gegebenenfalls eine neue MPU zu beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Umstände sich geändert haben oder das Gutachten fehlerhaft ist.
5. Sollten Sie das Gutachten abgeben?
Wenn das Gutachten negativ ist, ist es in der Regel nicht ratsam, es der Führerscheinstelle vorzulegen, da dies zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen könnte. Stattdessen könnten Sie versuchen, die Frist für die MPU zu verlängern oder eine neue MPU zu beantragen.
6. Was wären Ihre besten Optionen?
- Versuchen Sie, die Frist für die MPU zu verlängern, um nach Ihrer vollständigen Entlassung eine neue MPU zu absolvieren.
- Bereiten Sie sich gründlich auf die nächste MPU vor, möglicherweise mit professioneller Unterstützung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
- Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch gegen Entscheidungen der Führerscheinstelle einzulegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: