Verfahrenseinstellung rechtens?
Sehr geehrte Rechtsanwälte, Zur Vorgeschichte: Ich habe meine Ausbildung im September 2002 angefangen und am 15.06.2005 erfolgreich beendet. 3 Monate vorher meldete ich mich beim Arbeitsamt arbeitsuchend, da noch nicht klar war ob ich übernommen werden sollte oder ich mir was anderes suchen muss. Anfang Juni meldete ich mich daraufhin noch mal bei der Arbeitsagentur um Ihnen mitzuteilen dass ich bereits eine mündliche Zusage der Übernahme habe. Die Arbeitsagentur hat mir dann Arbeitslosengeld überwiesen, obwohl ich ja übernommen worden war.