Falsche Anschuldigung wegen sexueller Nötigung und Beleidigung
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich erst gestern, am Dienstag, den 19.1.2010 schriftlich erfahren habe, wird gegen mich ein Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf „Beleidigung auf sexueller Grundlage" geführt. ... Fazit: ich habe das Kind weder beleidigt, sexuell genötigt, noch gewaltsam festgehalten, sondern im jeweiligen Moment im besten Wissen und nach bestem Gewissen gehandelt, um den Unterricht möglichst lernzielfördernd zu gestalten.