Angeklagt wurden 4 weitere Makler, meine Person und das Familienmitglied. 2 Makler nahmen einen Strafbefehl und eine Rückzahlung der Steuern in Kauf, 2 Makler gehen in eine Hauptverhandlung, bei dem Familienmitglied wurde die Anklage wegen größerer Delikte fallen gelassen und ich musste wegen gesundheitlicher und finanzieller Probleme eine Einstellung des Verfahrens ablehnen, nahm ebenfalls einen Strafbefehl in Kauf. ... Daher nun meine Fragen an Sie: In meinem Antrag werden persönliche Fragen gestellt wie z.B. ob ich vorbestraft bin, ein Strafbefehl vorliegt, ein Strafverfahren gegen mich besteht. ... Wenn ich nun also nicht mehr als Makler nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/GewO/34c.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 34c GewO: Makler, Bauträger, Baubetreuer">§34c GewO</a> tätig sein darf, dürfte ich dann dennoch ein Gewerbe z.B. für allgemeine Bürotätigkeiten anmelden, um für den befreundeten Makler eben nicht im Bereich Vermietung, Verkauf sondern im Bereich Büro tätig zu werden oder muss ich mit meinem Strafmaß mit einem grundsätzlichen Gewerbeverbot rechnen?