Trotz Widerruf einer Falschaussage bei der Polizei, Zahlen ??????
vom 23.4.2006
30 €
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Also vom Prinzip her ist mein problem , folgendes : ich wurde wegen Btmg bei der Polizei vorgeladen , wo man mir dann sagte, wenn ich jetzt so richtig auspacke , sozusagen, also namen von dealern nenne, dann käme ich mit wenig strafe oder straf frei davon, da ich das nur ein paar mal gemacht hatte. dazu hab ich mich dann hinreissen lassen, und hab 5 leute genannt. doch in wirklich wusste ich das nur von einem genau. von den anderen 4 nicht.. hatte das nur so gesagt, weil ich fein raus sein wollte, da mein neuer job keine einträge erlaubt. naja, ich bin dann eine woche später doch hin , und hab meine aussage komplett zurückgenommen. nun das eigentliche problem: also die namen die ich da nannte waren der polizei wohl bekannt , anscheinend schon von zeugen , die vor mir schon da waren. einer davon nahm sich einen anwalt, und sagte mir , dass sein anwalt die anwaltskosten von "MIR" einklagen will. geht das überhaupt?? ich mein , ich hab ja meine aussage zurück genommen , und der wird auch noch von bestimmt 10 anderen belastet. und ich hatte ihn auch nur mit einer kleinen tat belastet. ( 2 gramm ). der will von mir jetzt monatlich immer 100 - 200 euro abholen, und damit sein anwalt zahlen.. manchmal kommt der auch 2 - 3 mal im monat daher .. muss ich das ??