Frage zum Zugewinn und Kindesunterhalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Das Haus wurde auf meinen Namen überschrieben. Ich wohne schon lange in diesem Haus, meine Frau ist später zu mir gezogen. ... Hat meine Frau nun Anspruch auf die Hälfte des Hauses oder gilt hier § 1374 Abs. 2 BGB?