Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell läuft ein Verfahren zur Volljährigenadoption beim Amtsgericht / Familienrecht nach den Vorschriften der Minderjährigenadoption, so dass ich alle Verbindungen zu meinem leiblichen Vater verlieren würde, sofern das Amtsgericht die Volljährigenadoption bewilligt. Sofern die Volljährigenadoption rechtsgültig wird, stellt sich mir aktuell die Frage, ob ich den von meinem leiblichen Vater gezahlten Unterhalt (ca. 15.000 EUR) - im Laufe meines Studiums vor vier Jahren - zurückzahlen müsste oder ob eine Rechtsgrundlage für eine nachfolgende Klage seitens des leibliche Vaters vorliegen kann? ... Volljährigenadoption soweit, dass sie rückwirkend gilt und somit der Unterhalt nie hätte geleistet werden dürfen oder gilt das Datum, ab dem das Amtsgericht die Adoption offiziell bestätigt, auch wenn es nach den Vorschriften zur Minderjährigenadoption ist?