Kindesunterhalt bei Wiederheirat bzw. neues Kind
Hallo! Ich bin seit 2003 geschieden und zahle für meine 2 Kinder (Tochter 8 und Sohn 10) nach der Düsseldorfer Tabelle 508 Euro Unterhalt. Für die Ex-Frau muss ich nichts mehr bezahlen, da wir uns vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt haben.