Datum Ihrer Bedarfsgemeinschaft wurde mit mit 10.4.2008 angegeben, wahrscheinlich war dies der Zeitpunkt der räumlichen Trennung zu deren ehemaligen Ehemann Daten: Mutter hat zwei Kinder (erstes Kind ehelich geboren) Zweites Kind, meine Tochter, während des Trennungsjahres gezeugt, Kind gebornen im September 2009 Kindsmutter war bis August 2009 rechtskräftig verheiratet gewesen ( nicht mit mir), Vaterschaftstest wurde gemacht im Dezember 2009 Anerkennung durch mich im Januar 2010, Zustimmung durch Mutter März 2010 erst nach Fristsetzung und Hinweis auf Mitwirkungspflicht durch UVG-Stelle Einkommen netto 1833€ Altersvorsorge, Schulden 531€ Bereinigtes Einkommen von 1299€ Titulierter Unterhalt von 257€ ARGE möchte nach §1615l BGB Geld haben sowie auch rückwirkend nach §1613 BGB Forderungen für die Mutter durchsetzen Kindsmutter war bis August 2009 rechtskräftig verheiratet gewesen ( nicht mit mir), in wie weit sind die Forderungen dann eingeschränkt der ARGE ? ... Ich habe am 1.4.2010 den Unterhalt titulieren (unabhängig von der Berechnung der Beistandschaft) lassen für mein Kind, Original des Titels ist bei der Beistandschaft, beglaubigte Abschrift bei mir. ... Nachweis zwecks Zahlungen vom Unterhalt müssten ausreichen, oder?