Der Vater meines Kindes zahlte mir von Geburt an 104,00EUR Kindesunterhalt.Er hat inzwischen ein weiteres Kind(3 Jahre alt)und lebt mit den Eltern seiner Partnerin in einem Haus.Nun ist mein Kind 7 Jahre alt.Nach Eintritt in die neue Altersstufe forderte ich den Kindesvater per Einschreiben auf,sein Einkommen prüfen zu lassen und evtl .einen neuen Titel erstellen zu lassen.Darauf reagierte er in keiner Weise.Nachdem ich nach Verstreichen von vier Monaten einen Anwalt einschaltete,gab er bei der Einkommensüberprüfung an,Arbeitslosenhilfe zu beziehen und keinerlei weiteres Einkommen zu besitzen.Er gab an,durch eine betriebsbedingte Kündigung arbeitslos geworden zu sein,was sein Anwalt lediglich durch eine Aussage belegte und nicht schriftlich nachweisen konnte.Ich denke eher,dass er sein Arbeitsverhältnis selbst beendete.Plötzlich bekam ich Post vom Jugendamt.Er hatte einen neuen Titel auf 145 EUR festsetzen lassen.... 3.Kann ich einen Nachweis für seine betriebsbedingte Kündigung verlangen,kann gegebenenfalls ein Anwalt Auskunft beim arbeitsamt um Sperrfristen bei Zahlung von ALG verlangen? Abschliessend muss ich noch sagen,dass ich mich von meinen Anwalt"getrennt"habe,da er mir wenig kompetent erschien.