Guten Tag,
maßgebend sind zunächst einmal keine Paragrafen, sondern vorrangig die von Ihnen getroffenen Vereinbarungen im Vertrag. Dort ist von Reparaturen und Instandhaltung die Rede.
Unter Reparatur versteht man die Instandsetzung oder Wiederherstellung eines defekten oder beschädigten Gegenstands. Dabei werden fehlerhafte Teile ausgetauscht, beschädigte Komponenten repariert oder wieder funktionsfähig gemacht. Ziel ist es, den ursprünglichen Zustand des Gegenstands wiederherzustellen, damit er ordnungsgemäß funktioniert.
Instandhaltung ist der Überbegriff für alle Arbeitsschritte, die die Funktionsfähigkeit von Maschinen und Anlagen gewährleisten sollen. Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung.
Die von Ihnen angeführten Beispiele des Hecke- bzw. Grasschneidens ist zunächst einmal sprachlich nicht von den zitierten Begriffen erfasst. Hier müsste zunächst geprüft werden, ob der Vertrag insoweit Regelungen enthält. Ist das nicht der Fall, greift § 748 BGB:
Jeder Teilhaber ist den anderen Teilhabern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und einer gemeinschaftlichen Benutzung nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Mir ist die Definition von Reparatur geläufig, danke!
Ich möchte wissen, ob alle Kosten zu teilen sind, die dem Erhalt der Substanz dienen.
Mein Exmann ist ausgezogen und zu dem Zeitpunkt gab es ja bereits die Hecken und das Grünland, welche uns ja gemeinsam gehören.
Ist es nicht so, dass der Erhalt und die Pflege aller vorhandenen Ressourcen ab dem Zeitpunkt des Auszug jeder zu gleichen Teilen zu tragen hat? Beinhaltet das der von Ihnen genannte Paragraph?
Was ist mit " Lasten " gemeint?
Dankeschön!
Zu teilen sind die Sachen, die im Vertrag ausdrücklich genannt sind, ferner alle Erhaltungskosten.
Ihre Annahme, dass grundsätzlich alles zu teilen wäre, ist nicht zutreffend.
Lasten sind öffentliche Abgaben.