ich bin vermögenslos und habe vor der eheschliessung mit meinem ehegatten einen notariell beurkundeten ehevertrag geschlossen indem wir gegenseitig auf unterhaltsanspruch verzichten. mein ehegatte verdient netto 4T€, wovon nach abzug von krediten, versicherungen und sonstigen normalen dingen wie telefon u.ä. ca. 1800 euro übrigbleiben. nun will ein schuldner, die schulden entstanden vor der eheschliessung, meinen angeblich existierenden taschengeldanspruch pfänden und verlangt im rahmen eines EVs die Offenlegung der einkommensverhältnisse meiner frau. Frage: Existiert meinerseits trotz ausschluss von unterhalt im ehevertrag ein solcher anspruch auf taschengeld von meinem vermögenden ehepartner, der auch gepfändet werden kann? wenn ja, wieviel muesste mein ehegatte mir an taschengeld geben und wieviel wäre davon pfändbar bzw muesste bei mir bleiben. was wäre, wenn mein partner aufgrund von arbeitslosigkeit kein gehalt mehr bezieht oder deutlich weniger als die heutigen 4000 €, würde dann der pfändbare anspruch entsprechend abgesenkt?