Unterhaltzahlung bei Aufteilung der Kinder
vom 30.7.2004
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
2.Kann ich dann den Kindesunterhalt um „ein Kind“ kürzen – evtl. nur noch nach „Düsseldorfer Tabelle“ zahlen?