Datum Ihrer Bedarfsgemeinschaft wurde mit mit 10.4.2008 angegeben, wahrscheinlich war dies der Zeitpunkt der räumlichen Trennung zu deren ehemaligen Ehemann Daten: Mutter hat zwei Kinder (erstes Kind ehelich geboren) Zweites Kind, meine Tochter, während des Trennungsjahres gezeugt, Kind gebornen im September 2009 Kindsmutter war bis August 2009 rechtskräftig verheiratet gewesen ( nicht mit mir), Vaterschaftstest wurde gemacht im Dezember 2009 Anerkennung durch mich im Januar 2010, Zustimmung durch Mutter März 2010 erst nach Fristsetzung und Hinweis auf Mitwirkungspflicht durch UVG-Stelle Einkommen netto 1833€ Altersvorsorge, Schulden 531€ Bereinigtes Einkommen von 1299€ Titulierter Unterhalt von 257€ ARGE möchte nach §1615l BGB Geld haben sowie auch rückwirkend nach §1613 BGB Forderungen für die Mutter durchsetzen Kindsmutter war bis August 2009 rechtskräftig verheiratet gewesen ( nicht mit mir), in wie weit sind die Forderungen dann eingeschränkt der ARGE ? ... Ich habe am 1.4.2010 den Unterhalt titulieren (unabhängig von der Berechnung der Beistandschaft) lassen für mein Kind, Original des Titels ist bei der Beistandschaft, beglaubigte Abschrift bei mir.