Forderung der Eigentümergemeinschaft aus rückständigen Wohngeldern
vom 16.3.2013
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Diese Bank war auch der Initiator der Zwangsversteigerung. ... Meines Wissens sind Forderungen der Eigentümergemeinschaft aus rückständigen Wohngeldern vorrangig anzusetzen, sofern diese Forderungen dem Amtsgericht angemeldet wurden. Ich vermute, dass der Hausverwalter die Forderung der Eigentümergemeinschaft nicht angemeldet hat.