Grundbuchschulden - Zwangsvollstreckung
31.05.2009 17:47
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Auf meinen Namen ist eine Grundschuld im Grundbuch an vierter Stelle eingetragen. Vor mir sind 2 Banken und die WFA
Ein Makler hat sich nun bei mir gemeldet, daß er einen Käufer für das Haus hätte, der einen marktgerechten Preis bieten würde. Er hätte schon mit den 3 vorangigen Gläubigern gesprochen, alle wären begeistert, da über den Daumen gepeilt die Forderungen der 3 wie es aussieht wohl nahezu 100% befriedigt werden könnten. Die ganze Sache würde jetzt nur noch an mir hängen, da ich als weiterer Gläubiger diesem tollen Geschäft zustimmen müßte. Mit etwas Glück würden dann sogar noch 1000 Euro oder so für mich über bleiben, aber garantieren könnte er das natürlich nicht, weil noch keine offiziellen Zahlen der Banken vorliegen würden, die würden noch an Endbeträgen rumrechnen.
Sollte das Haus sich nicht verkaufen lassen, will der erste im Grundbuch eingetrange Gläubiger umgehend die Zwangsversteigerung beantragen, da er auf jeden Fall zu 100% bedient wird.
Der Gläubiger an der zweiten Stelle bekommt bei einer Zwangsversteigerung vorraussichtlich auch noch einen großen Teil der Schulden zurück. Der an dritter Stelle im Grundbuch eingetragene Gläubiger würde bei einer Zwangsversteigerung vermutlich leer oder fast leer ausgehen. Ich ich an vierter Stelle hätte keine Chance etwas zu bekommen.
Der Makler versuchte mich dann unter Druck zu setzen indem er behauptete, daß wenn ich mich quer stelle und dem Hausverkauf nicht zustimme ( von dem ich dann vorraussichtlich nicht 1 Euro bekommen würde), mich die anderen Gläubiger auf Schadensersatz verklagen könnten, wenn es zur Zwangsversteigerung kommen würde, wo das Haus dann vermutlich unter dem Angebot des potentiellen Käufers unter den Hammer kommt.
Er würde mich ja verstehen und er würde versuchen für mich ja auch 1000 Euro irgendwie raus zu handeln sozusagen als „Good Will“ für meine Unterschrift. (ein Witz in Anbetracht er Schulden)
Ich habe 4 Fragen
1) Sind nicht bediente Grundbuchschulden mit der Zwangsversteigerung des Objektes erloschen, bzw wie kann man seine Forderungen auch weiterhin gegen den (Ex) Hauseigentümer (Privatperson) geltend machen. Was muß ich tun, damit ich meine aus der Zwangsversteigerung nicht befriedigten Ansprüche weiterhin geltend machen kann oder bekomme ich automatisch irgend eine Urkunde oder sogar Titel vom Amtsgericht zugeschickt, in denen die Forderungen amtlich verbrieft sind und ich muß halt wieder von vorne mit Gerichtsvollziehern usw anfangen? (Bitte zeigen Sie hier den Weg kurz auf)
2) Muß ich den Hinweis des Maklers ernst nehmen, daß ich von anderen Gläugigern auf Schadensersatz verklagt werden kann, wenn ich mich weigere meine Forderungen auf zu geben und dem Verkauf der Immobilie nicht zustimme. Ein vorrangiger Gläubiger hätte dann ja in der Tat einen Schaden, wenn das Haus nicht verkauft werden könnte und bei einer Zwangsversteigerung ein niediger Wert erzielt würde.
3) Kann man mit vorrangigen Gläubigern denen sehr an dem Verkauf gelegen ist, da sie dann deutlich mehr Geld bekommen als bei einer Zwangsversteigerung einen Kompromiß aushandeln - hier der WFA - damit ich auch etwas von dem Verkauf habe? Oder ist das unüblich bzw sogar sittenwidrig. Wenn ich dem Verkauf zustimme erhält die WFA vermutlich rund 60000 Euro mehr als bei einer Zwangsversteigerung. Für mich wären rund 60000 Euro es schon wert etwas zu verhandeln, aber den andern auch?
4) Ich bin auch nicht mehr der aller jüngste, kann ich im Falles eines Falles meine Forderungen (steuerfrei) vererben?
Eingrenzung vom Fragesteller
31.05.2009 | 18:59
Frage 3 + 4 können als ersatzlos gestrichen angesehen werden