Verkauf einer Immobilie. Verkaufsvollmacht.
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Kaufverträge über diesen Grundeigentum und sonstige obligatorische Verträge mit beliebigen Bestimmungen abzuschließen. 2 Auflassungserklärungen abzugeben und Eintragungen zum Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen. 3. das genannte Grundeigentum real zu teilen oder nach § 3 oder 8 WEG aufzuteilen, alle Rechte bezüglich der Wohnungs-und Teileigentümer auszuüben und an Wohnungseigentümerversammlungen teilzunehmen und Stimmrecht auszuüben, sowie Zustimmungen für den Verwalter gem. §12 WEG zu erteilen; 4. die Berichtigung von Grundbüchern zu betreiben, Anträge zu diesem Zweck beim Grundbuchamt zu betreiben, auch die Zustimmung zur Löschung von Grundpfandrechten im sine des §27 GBO zu erteilen; 5. die Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten, Reallasten und anderen dinglichen Rechten zu bewilligen und zu beantragen; 6. den Vollmachtgeber der dinglichen Zwangsvollstreckung gem. § 800 ZPO, zu unterwerfen; 7. die Eintragung und Löschung von Rangänderungen und Vormerkungen zu bewilligen und zu beantragen; 8. Vorkaufs-, Wiederkaufs- und Ankaufsrechte zu vereinbaren und im Grundbuch eintragen bzw. durch Vormerkungen sichern zu lassen; 9. überhaupt Eintragungs- und Löschungsbewilligungen und Anträge jeder art zu erklären, die nach seiner Ansicht erforderlich sind; 10. den Vollmachtgeber in Genehmigungs- einschließlich Rechtsmittelverfahren, in Flurbereinigungs,- Umlegungs-, Grenzregelungs- und Sanierung -und ähnlichen Verfahren einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelverfahren gegenüber allen Behörden in jede denkbare Richtung zu vertreten, auch Vermessungen zu veranlassen und anzuerkennen sowie Baugenehmigungen herbeizuführen; 11. ... Und kann der Bauunternehmer Grundbuch neu belasten, und sich selbst ins Grundbuch eintragen.