Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
für die Löschung benötigen Sie eine Bestätigung der Erbengemeinschaft, dass die Schuld bezahlt wurde oder -wie hier möglicherweise- verzichtet wird.
Daher können Sie nicht ohne die Erbengemeinschaft etwas erreichen. (Stichwort: schlafende Hunde). Ein „privates Beantragen" bringt sie daher nicht weiter.
Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht.
Am besten wenden Sie sich an die Erbengemeinschaft über einen Anwalt, das ist aber nicht vorgeschrieben. Sie können auch selbst tätig werden.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin