Möglichkeit zur Veräußerung einer gemeinschaftlich geerbten Immobilie?
vom 16.6.2021
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Da ich allerdings deutlich weiter entfernt wohne und auch hinsichtlich Hobbies keinen so großen Nutzen für die Wohnung verspüre wie meine Schwester, nutze ich die Wohnung nur noch selten. ... Meine Schwester will aber partout nicht verkaufen oder vermieten und die Wohnung (bzw. meine 50% Anteil) auch nicht von mir abkaufen, da die jetzige Situation für sie ideal ist: Da ich die Wohnung kaum nutze, kann sie über die Wohnung nahezu beliebig verfügen ohne dass sie entsprechend Geld dafür binden oder aufbringen muss (50% des Wertes gehören ja mir und verbleiben für mich anscheinend für alle Zeiten unantastbar in der Wohnung). ... Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit, einen einigermaßen adäquaten Erlös aus der gemeinschaftlichen Wohnung durchzusetzen (z.B.