Nun bekommen wir von der (Noch-)Ehefrau des Hausherren eine Mail in der Sie uns großzügigerweise anbietet uns den Sichtschutz und weitere Dinge, wie Sonnenschutz (die am Haus verankert sind), und das Gartenhäuschen (alles bei Besichtigung im Garten vorhanden), zu verkaufen. ... Wir haben kurz beim Notar rückgefragt und dieser meinte auch, dass das Objekt im Zustand des Tages des Verkaufes zu verbleiben hat (wie im Vertrag festgelegt) und sie nur noch berechtigt sei ihre "beweglichen" Dinge zu entfernen. ... Und zusätzlich: "Das vetragsgegenständliche Grundstück mit seinen Bestandteilen wird in dem Zustand verkauft, in dem es sich derzeit befindet. ...Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand bis zum Besitzübergang mit Ausnahme der gewöhnlichen Abnützung im derzeitigen Zustand zu erhalten" Die Ehefrau des Verkäufers stellt sich nun aber auf den Standpunkt, dass zumindest der Sichtschutz bei der Scheidung Bestandteil des Zugewinnausgleichs war und deshalb diese Gegenstände daher eigentlich nicht mehr zum Verkauf standen, aber aus Zeitmangel und wetterbedingt noch Bestandteil der Besichtigung waren.