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Maklerprovision beim Grundstückskauf

| 5. Dezember 2011 12:47 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Wie sind auf der suche nach einem Grundstück in einer bestimmten Gegend, wo Bauplätze sehr rar sind
Auf einem Internetportal (immo24) finden wir unter anderem drei Angebote

- Makler (M1) bietet ein Grundstück mit Altsubstanz für 200.000 €
- Makler (M2) bietet ein Grundstück mit Altsubstanz für 180.000 €
- Bauträger B bietet ein Grundstück als Neubauvorhaben schlüsselfertig für 400.000 €

Durch die Beschreibung ist es überhaupt nicht ersichtlich, dass es sich tatsächlich um ein und das selbe Grundstück handelt
Wir kontaktieren online alle drei Anbieter mit der Bitte um mehr informationen.

Gleichzeitig dazu wird uns mit Hilfe von google maps und streetview klar, dass alle drei Angebote das selbe Objekt beschreiben. Wir fahren hin, um das Objekt näher anzuschauen. Es handelt sich um ein Abrisshaus, welches seit fast zwei Jahren umbewohnt ist. Wir sprechen mit den Nachbarn und Hinterlassen unsere Telefonnummer mit der Bitte diese an den Besitzer weiter zu leiten.

Nach und nach erhalten wir die Online Exposes von den Maklern M1 und Bauträger B
Die direkte Antwort an M1: wir kennen dieses Objekt schon von anderen Anbietern, und weisen darauf hin, dass bei einem anderen Makler das selbe Objekt sogar deutlich günstiger zu bekommen ist, also kein weiteres Interesse an den Maklertätigkeiten

Ähnliche Antwort an B: das Objekt ist bekannt, und wir wollen es ohne Baubindung, kein weiteres Interesse

Der Verkäufer kontaktiert uns direkt, da die Nachbarn unsere Tel-Nummer an ihn gegeben haben. Er wäre grundsätzlich daran interessiert das Objekt an uns direkt zu verkaufen, ist allerdings an den Alleinauftrag mit M2 gebunden. Dieser läuft in 3 Monaten ab, danach könnten wir direkt verhandeln.

Eine Woche später bekommen wir schriftlich das Expose von M2. Direkte Antwort an den Makler: wir kennen das Objekt schon.

Die genauen Angaben zum Verkäufer haben wir von keinem der Makler bekommen, es wurde auch kein Besichtigungstermin über einen Makler organisiert.

Wir treffen uns in zwei Wochen mit dem Verkäufer, um über Details zu sprechen.

Nun die grosse Frage:
müssen wir trotzdem die Maklerprovision bezahlen, da ein Vertrag zwischen Verkäufer und Makler besteht?
Wie schaut es in drei Monaten aus, wenn der Maklervertrag abgelaufen ist, müssten wir auch dann die Provision zahlen?
Gibt es irgend eine Möglichkeit die Zahlung zu vermeiden?

5. Dezember 2011 | 14:59

Antwort

von


(65)
Holstenbrücke 4-6
24103 Kiel
Tel: 04311284453
Web: https://www.ra-krause-kiel.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten möchte:

Damit der Makler einen Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision gegen Sie hat muss zunächst Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler zustande gekommen sein. Darüber hinaus müsste die Maklerleistung auch Ursache für den Vertragsabschluss über das Grundstück gewesen sein.

Ursächlich für den Abschluss eines Grundstückkaufvertrages kann hierbei als Maklerleistung schon die Schaltung eines Inserates sein, das den Kontakt der Vertragspartner ermöglicht (BGH, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=III%20ZR%20191/98" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98: "wesentliche Maklerleistung"">III ZR 191/98</a>).
Ein Maklervertrag zwischen dem Makler und dem Käufer kommt dagegen nur durch Angebot und Annahme dieses Angebotes zustande.
Da ein Maklervertrag grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden kann, kann sich dies nach der Rechtsprechung bereits schon aus der Zusendung eines Exposé ergeben, wenn daraufhin durch den Kunden weitere Informationen gewünscht und diese auch vom Makler erteilt werden (BGH, Az. IV ZR 163/94 ). In Ihrem Fall haben Sie jedoch in beiden Fällen gleich zu erkennen gegeben, dass das Objekt bereits bekannt ist und Sie eine Inanspruchnahme von Maklerdiensten nicht wünschen. Hilfreich wäre, wenn dies durch Sie auch nachgewiesen werden könnte. Da aber ohnehin im Anschluss weder durch M 1 noch durch M 2 weitere Informationen erteilt wurden, ist aufgrund der vorliegenden Informationen anzunehmen, dass ein Maklervertrag weder zwischen Ihnen und M 1 noch zwischen Ihnen und M 2 zustande gekommen ist und Sie insofern diesen gegenüber auch keine Provision schulden. Im Hinblick auf den Alleinauftrag mit M 2 wäre noch zu prüfen, ob es sich im einen „normalen Alleinauftrag" oder um einen „qualifizierten Alleinauftrag" handelt. Beim qualifizierten Alleinauftrag darf der Verkäufer nicht selbst tätig werden darf und muss alle Interessenten für das Objekt an den Makler verweisen. Macht er dies nicht, entsteht zwar zugunsten des Maklers kein Provisionsanspruch gegen den Käufer, u.U. macht sich jedoch der Verkäufer dem Makler gegenüber schadenersatzpflichtig. Dies betrifft jedoch nur das Verhältnis Makler/Verkäufer. Dass der Alleinauftrag in drei Monaten abläuft spielt für dieses Geschäft keine Rolle, entscheidend ist, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt ein solcher bestand.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine weitere Beauftragung gerne zur Verfügung, sollten Sie eine solche erwägen. Soweit noch Unklarheiten im Hinblick auf Ihre Frage bestehen, bitte ich Sie, von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch zu machen.

Bitte nutzen Sie die Option »Direktanfrage«, wenn Sie Dokumente zur Prüfung vorlegen möchten.

Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Ich bitte, dies auch im Rahmen der Bewertung der Antwort zu berücksichtigen und diesbezüglich um Fairness, sollte die Antwort aufgrund der Rechtslage nicht wie erhofft ausfallen


Mit freundlichen Grüßen


Thomas Krause, LL.M.
Rechtsanwalt

www.ra-krause-kiel.de


Bewertung des Fragestellers 5. Dezember 2011 | 15:15

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