Das Objekt habe ich an einen Freund als Wohnbüro vermietet, er nutzt es als Wohnung, hat kein Gewerbe angemeldet und ist auch nicht selbständig, die übrigen 5 Sondereigentume bestehen aus vier Wohnungen und einer Wohnung mit einem Raum Teileigentum/Büro. Dieser Eigentümer Wohraum/Teileigentum ist nicht mit der Wohnraumnutzung einverstanden und hat in der Eigentümerversammlung März 2015 den Beschluss erreicht, dass die Hausverwalung mich aufgefordert hat, das ich Objekt ab dem 01.04.15 der ordnungsgemässen Nutzung zuzuführen bzw. die Wohnraumnutzung zu unterbinden habe. ... In 2007 erfolgte der Umbau als Wohnung, eine Bauantrag wurde gestellt und genehmigt, die Bauabnahme ist auch erfolgt.