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Hauswand mit Wein bewachsen.

13. Juli 2015 17:17 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir sind noch Eigentümer einer ETW. Wir ziehen jetzt aus (Whg Verkauft) und sollen auf Wunsch anderer Eigentümer nun den Wein der an der Hauswand hochgewachsen ist entfernen. Wir haben diesen Wein nicht gepflanzt er steht aber auf unserem Sondereigentum. Der Wein rangt nun seit über 15 Jahren an der Wand und niemand hat sich beschwert.

Erst sollte er zurückgeschnitten werden, aber da wir ausziehen soll er jetzt ganz weg.

Wir sollen für die Entfernungskosten aufkommen,ist das so richtig.

MfG

L. Rieger

13. Juli 2015 | 18:26

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich kann der Eigentümergemeinschaft das Recht zustehen, von Ihnen die Entfernung des wilden Weins, sofern er die gesamte Fassade hochgewachsen ist analog §§ 910 , 906 , 1004 BGB verlangen. Wenn der oder ein Voreigentümer Ihrer Wohnung die Anpflanzung vorgenommen hat, sind Sie durch den Kaufvertrag in dessen Rechtsposition eingetreten. Allerdings ist vor einer abschließenden Beurteilung zu prüfen, ob und was bezüglich der Pflanze beschlossen worden ist – hierzu ist Einsicht in die Beschluss-Sammlung Ihrer Eigentümergemeinschaft, die üblicherweise vom Verwalter geführt wird, zu nehmen. Auch ist zu prüfen, ob nicht der Erwerber Ihrer Wohnung die Kosten der Entfernung tragen muss, worauf der Kaufvertrag zu untersuchen wäre.

Dadurch, dass 15 Jahre lang keine Beanstandungen erfolgt sein, könnte die Eigentümergemeinschaft den Bewuchs des Gemeinschaftseigentums akzeptiert und ihre Rechte folglich verwirkt haben, was ebenfalls zu prüfen ist.

Ich rate Ihnen daher, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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