Rückbau Maisonette vor Verkauf - Klausel für Kaufvertrag?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau und ich beabsichtigen in wenigen Tagen eine Wohnung im 3.OG eines Mehrfamilien Hauses zu kaufen, über unserem Kaufobjekt gibt es noch ein voll ausgebautes Dachgeschoss welches auch noch dem jetzigem Eigentümer unseres Wunschobjektes gehört. Die Wohnung war als wir Sie besichtigt haben noch als Maisonette Wohnung zusammen gelegt, hat aber für jede Wohnung ein Blatt im Grundbuch - waren also auch laut Teilungserklärung immer zwei Wohnungen. Bei der Besichtigung und auch danach wurde mündlich zugesagt die Treppe auszubauen und den Durchbruch in unserer Decke (und seinem Fußboden) wieder fachgerecht schließen zu lassen.