Guten Tag, wir beabsichtigen den Kauf eines Grundstücks mit folgender Situation: Grundstücksbreite ca. 13,50m, Vorderhaus ca. 1900 gebaut, 12m Breite, Zugang schon immer von der Rückseite des Hauses, rechtsseitig ein Zugang ca. 0,8m Breite, linksseitig ca. 0,5m Breite, Hinterhaus steht ca. 2 m dahinter, gebaut 1920 - 1948, keine Stellplätze auf dem Grundstück. Seit Erbauung Zugang zum rückwärtigen Eingang sowie zum Hinterhaus über das linksseitig gelegene Grundstück des Nachbarn, der dort einen Pkw-Stellplatz hat. Eine dingliche Eintragung eines Gehrechts sowie eines Fahrtrechts bei Bedarf und nach Absprache für Sanierungsmaßnahmen wird vom Nachbarn ebenso abgelehnt wie eine (privat)schuldrechtliche Vereinbarung.