Erschließungsbeitrag gem. KAG nach Bezugsfertigkeit, Anspruch ggü. Bauträger?
vom 24.10.2020
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
. § 14 Schlussbestimmungen (…) (4) Der Notar hat die Vertragsschließenden hingewiesen auf (…) j) die Haftung des jeweils im Grundbuch eingetragenen Eigentümers für öffentliche Abgaben einschließlich der Erschließungskosten.