Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Leider ist ihre Sachverhaltsdarstellung nicht erschöpfend. Ich gehe davon aus, dass Sie und ihre ex- Lebensgefährtin gegenüber der Bank als Gesamtschuldner haften und Sie beide als Eigentümer eingetragen sind. Die Bank wird sich in diesem Fall immer an denjenigen halten, welcher über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, in diesem Fall an Sie. Ihr Anspruch gg. die ex- Lebensgefährtin ist aufgrund der fianziellen Situation voraussichtlich wertlos. Da Sie aber als Eigentümerin eigetragen ist, besteht ihrerseits grundsätlich kein Anspruch auf Übertragung des hälftigen Eigentums.
Zur Prüfung des gesamten Sachverhalts und einer abschließenden Bewertung empfehle ich Ihnen vorliegend ebenfalls einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen, um die entsprechenden Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Anwalt,
meine Ex ist meine geschiedene Ehefrau, ich bin wieder verheiratet.
Das Haus steht seit Ende 2007 leer, da sie mir eine Nutzungsentschädigung hätte zahlen müssen, ist sie schnell ausgezogen. Sie wohnte allein im Haus.Da sie nichts zahlt, habe ich ihr mit der Bank angeboten, sie aus der Haftung zu entlassen, wenn sie mir ihren Anteil überschreibt, da ich ja sowieso den gesamten Kredit bezahlen werde.Sie arbeitet extra nicht.Die ARGE hat nichts dagegen,ihr ALG geht weiter.Nur ihr Anwalt hat immer neue Dinge, die lt.unserer Anwältin nichts zu sagen haben.Aber wie komme ich endlich weiter? Es geht schon einige Jahre so hin und her.Auch beim Hausverkauf bekäme sie kein Geld,da das Geld dann nur für den Kredit wegginge.Ich möchte das Haus aber gern behal-ten.Meine Anwältin kommt nicht weiter,soll ich wechseln?Haben Sie eine Lösung? Da ich alles allein bezahle, sie ja nur im Grundbuch Miteigentümerin ist, kann ich dann ohne Nutzungsentschädigung an sie zu zahlen,das Haus zum Abstellen nutzen? Da wie gesagt, sie mir noch Nutzungsentschädigung für einige Monate zahlen müsste, eher kam unsere Anwältin nicht auf die Idee,denn meine Ex-Ehe-frau lebte schon seit 1998 bis Ende 2007 allein im Haus.Sie kann doch nicht für alles Narrenfreiheit haben, nur weil ich arbeite und sie lieber schläft, das Geld kommt ja allein. Über eine hilfreiche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich verstehe ihre Verärgerung, kann ihnen allerdings im Rahmen der Erstberatung nicht weiterhelfen. Nach ihrer Schilderung verweigert ihre ex- Frau aus reiner "Bosheit" die Übertragung, da ihr ja die Möglichkeit gegeben wird, ohne Gegenleistung von der Belastung freigestellt zu werden. Bestehen im Rahmen einer Beziehung Streitigkeiten über ein Grundstück/Haus sieht das Gesetz die Auflösung der Gemeinschaft vor, wobei das Haus in der Regel verkauft wird bzw. auch versteigert werden kann, wenn sich eine Partei weigert, dem Verkauf zuzustimmen.
Im Innenverhältnis bestehen unstreitig Ansprüche gegen ihre ex- Frau, so dass- sollte Sie eine Nutzungsentschädigung gegen Sie geltend machen - mit diesen aufrechnen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt