U. eine sehr langwierige Räumungsklage bevorstünde, die nicht nur die Pächterin selbst beträfe, sondern dass jeder einzelne der 14 Untermieter von uns nur mittels einer individuellen Räumungsklage und evtl. mit einer Zwangsräumung aus dem Objekt zu bekommen sei, obwohl zwischen uns und den jeweiligen Untermietern keinerlei Vertrag besteht. Abgesehen von einer zu erwartenden Schadensersatzforderung des Investors, der das Objekt nicht rechtzeitig in Besitz nehmen kann und vermutlich vom Vertrag zurücktreten und uns alle entstandenen Vorkosten (Notar, Planungskosten) in Rechnung stellen wird, sowie den vergeblich bezahlten Maklergebühren, müssten außerdem von uns alle Gerichts- und Räumungskosten zunächst übernommen werden.