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Untermietvertrag keine Kündigungsfristen erfasst

| 19. November 2018 17:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
in meinem Untermietvertag steht folgende Vereinbarung:


"Mietzeit
Das Untermietverhältnis beginnt nach Übergabe der Ladeneinheit, voraussichtlich am 27.06.2018, bzw. nach Vorlage der schriftlichen Zustimmungserklärung des Vermieters zur Untervermietung.
Das Untermietverhältnis endet am 30.09.2019, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die erste Mietzahlung ist zum 01.07.2018 fällig."

Es ist keine gesonderte Kündigungsfrist vereinbart. Gibt es die Möglichkeit vor dem 30.09.2018 aus dem Vertrag ordentlich zu kündigen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

19. November 2018 | 18:26

Antwort

von


(1615)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie haben einen befristeten Mietvertrag geschlossen.
Dieser kann mangels (anderweitiger) vertraglicher Regelung nicht vorzeitig gekündigt werden. Er endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit (§ 542 Abs. 2 BGB ).

Vorher kommen Sie nur mit einem Aufhebungsvertrag aus dem Mietverhältnis heraus.

Falls Sie eine mündliche Veränderung des Vertrages (zugunsten des Vermieters) erreichen könnten, könnten Sie unter Umständen wegen § 550 BGB mangels Einhaltung der Schriftform bereits zum 30.06.2019 ordentlich (§ 542 Abs. 1 , 580a Abs. 2 BGB ) kündigen.

Mit freundlichen grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 21. November 2018 | 13:07

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