Sehr geehrter Mandant,
Ihre Skepsis ist durchaus berechtigt. Gerade auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Mietzeit am 01.06. eigentlich bereits abgelaufen ist, sollten Sie sich bestmöglich absichern.
Diesbezüglich würde ich mir übrigens keine Sorgen machen: Der Termin für den 31.05. stand bereits fest, wurde vermieterseitig kurzfristig gecancellt. Hieraus lässt sich also keine Vereinbarung zur Verlängerung des Vertrages ableiten.
Was die Übergabe angeht, sollte in der Tat ein Weg gefunden werden, über den die beauftragte Person sich ausweisen kann.
Am besten erteilt Ihr Vermieter ihm eine Vollmacht, in der sein/ihr voller Name und eine private oder geschäftliche Adresse aufgenommen wird. Bei der Übergabe selbst müsste der Beauftragte sich dann in der Tat ausweisen können.
Bei dieser Gelegenheit kann dann auch direkt schriftlich aufgenommen werden, dass die Verschiebung auf den 01.06. auf Wunsch des Vermieters geschehen ist.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin