Kündigung der Mietwohnung - Kündigungsfristen für Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Mein derzeitiger Mietvertrag wurde zum 01.06.1997 abgeschlossen. Als Mietvertrag wurde eine Vorlage vom Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung verwendet, 14.Auflage aus 1/97. In § 3 Kündigung des Mietvertrages ist in Absatz 2 zu lesen: "Die Kündigungsfristen betragen gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/565.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 565 BGB: Gewerbliche Weitervermietung">§ 565 BGB</a> je nach der Dauer der tatsächlichen Überlassung der Mieträume: (...) von 8 bis zu 10 Jahren: 9 Monate" Frage: Ist dies heute noch so gültig oder gibt es da eine aktuelle Entscheidung des BGHs?