Renovierung bei Auszug, Instandhaltungsklausel
vom 25.3.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Hallo, --> die gleiche Frage noch einmal, allerdings habe ich im Absatz 2 einen weiteren Satz hinzugefügt, den ich vergessen hatte in der ersten Fragestellung abzutippen. wir haben unseren Mietvertrag für ein Reiheneckhaus fristgerecht nach 19 Monaten gekündigt (weniger als 2 Mietzeit) und haben folgende Instandhaltungsklausel im Vertrag stehen (Mietvertrag Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V. ... Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraums seit Durchführung der letzten Schöhnheitsreparaturen währen der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt. (3) Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verscxhlussvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 125 und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. (4) Schäden an den Mieträumen... ***************** Meine Frage: Müssen wir nun nach dem Auszug renovieren (ich habe die Wohnraüme und das Treppenhaus vom Dachgeschoss und 1. ... Kann der Vermieter die Kaution zurückhalten?