Kündigung und Mietzins bei mündlichen Veträgen
vom 27.10.2007
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ende letzten Jahres bekam ich nunmehr Post von Anwalt meines Onkels der mich aufforderte Miete zu zahlen, auch rückwirkend. Anfang des Jahres habe ich dann bei einem besuch bei meinem Onkel mit ihm vereinbart, daß ich unter Beibehaltung der Vereinbarung mit dem laufenden Kosten einen Mietzins von 300,- Euro zahle, und zwar ab Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrages. Diesen Mietvertrag habe ich bis heute nicht bekommen, daher habe ich auch weiterhin keine Miete gezahlt.